MPU und Drogen

…bei der PfK-Bremen/ Innenstadt sind Sie richtig!

Oft fragen uns Klienten vor der MPU Vorbereitung zunächst über die Abstinenznachweise aus.

Deshalb erhalten Sie hier erste Informationen.

Anforderungen an Drogensreenings (Urinuntersuchungen) und andere wichtige Info‘ s:

Im Rahmen der Fahreignungsbegutachtungen ist es sinnvoll, eine entsprechend lange Drogenfreiheit über Urinkontrollen oder Haaranalysen zu dokumentieren. Sie lesen hier über Screenings, weil diese, wissenschaftlich gesehen, sicherer für Sie sind. Wobei im Einzelfall auch Haaranalysen sinnvoll sind (Sprechen Sie mit der PfK-Bremen über ihnen individuellen Fall).

Die notwendigen Nachweiszeiten unterscheiden sich dabei also je nach Einzelfall.

In der Regel sind Sie mit einem 1 jährigen Nachweis plus Ihrer MPU Vorbereitung auf der sichereren Seite. Ohne MPU Vorbereitung erwartet der Gutachter bei einer entsprechenden Diagnose ab dem Jahr 2014 und ab dem Monat Mai einen längeren Abstinenznachweis als 1 Jahr plus Ihrer hoffentlich angemessenen Argumente. Im Einzelfall hinblicklich Ihrer Diagnose und der Neuerungen der Beurteilungskriterien 2014 sollte der Nachweiszeitraum nicht weniger als 6 Monate beinhalten.

Diese Neuerungen sind zum 1. 05. 14 rechtskräftig und es gibt aktuell noch Spielräume insofern für Sie, dass der Gesetzgeber Übergangsregeln für Sie zulässt, um den Betroffenen entgegenzukommen. Aktuell sollte der Nachweiszeitraum nicht weniger als 3 Monate sein, doch dieser Fall ist abhängig von Ihrem Fall und außerdem dem Bundesland, lassen Sie sich von der PfK-Bremen beraten.

Damit Drogensreenings verwertbar sein können, und Ihnen zu einem positiven Gutachten helfen können, müssen u. a. diese folgenden Qualitätsmerkmale für chemisch-toxikologische-Untersuchungen erfüllt werden:

  • Der Kontrollzeitraum, die Häufigkeit der Analysen sowie die Verfügbarkeit des Klienten und die Regeln für einen ggf. Abbruch sind genau definiert.
  • Die Untersuchungen finden in -für forensische Zwecke- akkreditierten Laboren statt.
  • Die Untersuchungen, die bei Ihnen durchgeführt werden würden, sollen alle wichtigen Substanzenklassen umfassen. Wir sprechen von polytoxikologischen Screenings. Es zählen beispielsweise folgende Substanzenklassen: Cannabinoide/Cannabis, Kokain, Opiate, Amphetamine, Benzodiazepine/Barbiturate, Methadon, Medikamente.
  • Die Untersuchungen sollen gerichtsverwertbar sein, das bedeutet, es gibt stets eine zweite Bestätigungsanalyse.
  • Die Befunde sollen die Grenzwerte mit den Analyseverfahren enthalten.
  • Urinabgaben erfolgen unter Sicht, sie werden auf Verdünnung überprüft.
  • Die Termine zur Urinabgabe sind unvorhersehbar und kurzfristig und müssen dokumentiert werden.

Wo Sie genaue und zuverlässige Abstinenznachweise organisieren, erfragen Sie gern bei der PfK-Bremen.

 

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