Sperrfristverkürzende Maßnahme

Mit unseren anerkannten verkehrspsychologischen Angeboten der PfK-Bremen durchstarten und auftanken!

 

Sie können neben einer MPU Vorbereitung oder einer freiwilligen Maßnahme zum Punkteabbau im Hause PfK-Bremen außerdem eine anerkannte, sperrfristverkürzende Maßnahme buchen. Eine sperrfristverkürzende Maßnahme wird als

individuelle, verkehrspsychologische Intensivberatung und Schulung im Einzelsetting

mit der PfK-Bremen/ Innenstadt angeboten und durchgeführt. Dabei werden Sie in der Maßnahme konzeptionell verkehrspsychologisch, psychoanalytisch als auch verhaltenstherapeutisch beraten und geschult werden.

Eine sperrfristverkürzende Maßnahme kann bei einer Alkoholauffälligkeit, einem Drogendelikt oder einem Verkehrsdelikt durchgeführt werden.

Der Sinn liegt darin, Ihre angeordnete Sperrfrist per Antrag zu verkürzen und ggf. eine MPU Anordnung zu vermeiden. Das Gesetz sieht vor, dass bereits vor Ablauf einer Sperrfristverkürzung diese im Einzelfall aufgehoben werden kann, §69a Abs. 7 StGB.

Die Entscheidungen, ob also Ihre Sperrfristverkürzung aufgehoben wird, trifft das Gericht, nicht der Gutachter. PfK-Bremen kann Ihnen dazu mitteilen, dass Sie gute Chancen auf positive Entscheidungen seitens der Richter haben, Garantien auf Erfolg können nicht ausgesprochen werden. Holen Sie sich bitte Rechtsrat von Ihrem Anwalt ein, ein rechtlicher Expertise kann Ihnen mitteilen, ob -rechtlich gesehen- diese Art der Maßnahme bei Ihnen sinnvoll sein wird.

Folglich wird die Maßnahme im Hause, eine Maßnahme für Sie sein, schnell und frühzeitig nach einer Auffälligkeit Ihrerseits aktiv und sinnvoll zu reagieren.

Folgende Vorteile haben Sie, wenn Sie eine sperrfristverkürzende Maßnahme mit der PfK-Bremen organisieren:

  1. Sie erhalten möglicherweise schneller Ihren Führerschein zurück und können ihn behalten.
  2. Für eine mögliche MPU schaffen Sie günstige Umstände, Sie hatten somit bereits eine intensive Vorbereitung.
  3. Sie erhalten alle nötigen Informationen, um in der Zukunft alle Schwierigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde zu vermeiden.
  4. Sie erarbeiten Ihre deliktbezogenen Ursachen und erarbeiten Ihre Veränderungen, diese Darstellungen können Sie dem Gericht –nur mit Hilfe Ihres Anwaltes– dann vorstellen.

Sie erhalten nach Absolvierung einer fallspezifischen, sperrfristverkürzenden Maßnahme mit mindestens 10 Sitzungen (oder 15 Stunden) im Hause PfK-Bremen eine spezifische Bescheinigung zur Vorlage an das Gericht. In Einzelfällen können Sie 6 Sitzungen oder weniger buchen, es empfiehlt sich die angegebene Mindeststundenanzahl zu absolvieren.

Zunächst buchen Sie bitte eine Fachberatung zur Fahreignung im Hause PfK-Bremen.

Vorab wäre es somit als ersten Schritt sinnvoll, wenn Sie sich von Ihren Anwälten, die Sie vor Gericht unterstützen, rechtlich beraten und einschätzen lassen. Falls Sie keinen Anwalt haben sollten, empfehlen wir gern einen Experten.

Es wird zur psychologischen Maßnahme ggf. empfehlenswert sein, von der Fahrerlaubnisbehörde, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur evtl. Sperrfristverkürzung zu beantragen und der PfK-Bremen vorzulegen.

Wir freuen uns auf Sie.

 

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